Laut einer Statistik befinden sich rund 25 Prozent der Jungen und Mädchen in einer kieferorthopädischen Behandlung. Mädchen sind häufiger betroffen als Jungen. Eine solche Behandlung wird erforderlich, wenn eine Fehlstellung der Zähne vorliegt und diese korrigiert werden muss. Für die allgemeine Gesundheit ist das in eigenen Fällen sogar sehr wichtig. Was Sie dazu wissen sollten und wie es um die Kostenübernahme bestellt ist, erfahren Sie heute hier.
Verschiedene Schweregrade entscheiden über Zuzahlungen
Eltern mit Kindern unter 17 Jahren müssen bei Zahnarztbehandlungen in der Regel wenig zuzahlen, so denn sie medizinisch notwendig sind. Wie viel Eltern bei kieferorthopädischen Behandlungen aus eigener Tasche zahlen müssen, hängt jedoch von dem sogenannten Schweregrad ab. Dieser entscheidet u. a. darüber, ob die Eltern einen 20-prozentigen Anteil dazu steuern oder die gesamten Kosten tragen müssen.
Die Einstufung in den Schweregrad eins und zwei befreit die Eltern nicht von diesem Pflichtanteil. Stufe eins ist komplett selbst zu tragen, da es sich hier nicht um eine medizinisch notwendige Korrektur handelt, sondern lediglich um eine ästhetische.
Stufe zwei hingegen kann unter bestimmten Umständen als medizinisch notwendig eingestuft werden und die Kassen übernehmen zunächst 80 Prozent der Kosten. Allerdings zahlen die Kassen die 20 Prozent zurück, wenn die Behandlung erfolgreich war. Das ist aber leider nun einmal nicht immer der Fall.
Erst die Stufen drei, vier und fünf befreien von jeglicher Zuzahlung. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ausschließlich Standardleistungen getragen werden. Wer weitere Wünsche hat, zahlt auch in den Stufen drei bis fünf einen Eigenanteil.
Je nach Umfang und Dauer der Behandlung kommt hier eine ordentliche Summe zusammen. Nicht selten belaufen sich die Gesamtkosten der Eltern auf einen hohen dreistelligen, mitunter gar vierstelligen Betrag. Außerdem werden zahlreiche, zusätzliche Maßnahmen seitens der Kieferorthopäden angeboten, die alle nicht von der Kasse übernommen werden. Wer sich nicht richtig informiert, zahlt nochmals ordentlich darauf.
Erwachsene tragen die Kosten komplett
Wer im Erwachsenenalter eine Fehlstellung der Zähne korrigieren möchte, muss die Behandlung selbst zahlen. Denn es handelt sich dabei nicht um einen medizinisch notwendigen, sondern um einen ästhetischen Eingriff. Hier empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Dabei sollten Sie jedoch im Vorfeld genau schauen, welche Leistungen von welcher Versicherung getragen werden. Da gibt es deutliche Unterschiede. Ein Vergleich lohnt sich, denn nur so können Sie Leistung und Beitrag einfach gegenüberstellen. Es hilft ihnen schließlich nicht wirklich viel, wenn Sie einen geringen Beitrag zahlen und sich am Ende die Zuzahlung der Versicherung in Grenzen hält. Es muss ein gesundes Verhältnis zwischen Beitrag und der Übernahme der zu erwartenden Kosten entstehen.
Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig?
In der Regel gibt der Zahnarzt eine Empfehlung, sich bei einem Kieferorthopäden vorzustellen. Denn aus Sicht der Zahnärzte ist beispielsweise ein sehr enger Zahnstand ein Problem für eine gute und hygienische Zahnpflege. Können die Zähne nicht richtig gereinigt werden, werden teure Behandlungen beim Zahnarzt früher oder später nötig. Es ist meist ein fließender Übergang zwischen ästhetisch und medizinisch notwendig. Daher wird bei Kindern die oben beschriebene Schweregrad-Einteilung vorgenommen, um den Kassen zu erklären, welche Kosten zu übernehmen sind.
Ein Eingriff ist immer dann erforderlich, wenn eine massive Fehlstellung aufgetreten ist, die das Kauen erschwert oder nur noch in einer unüblichen Form ermöglicht. Ein starker Überbiss ist auch eine Fehlstellung, die korrigiert werden muss. Es ist ratsam, sich bei einer Empfehlung seitens des Zahnarztes bei zwei verschiedenen Kieferorthopäden vorzustellen, um zwei verschiedene Einschätzungen zu erhalten. Ein Kieferorthopäde rät nämlich nicht von einer Behandlung ab. Es ist schließlich sein Verdienst.
Fazit
Wer eine Korrektur der Zahnstellung vornehmen muss, sollte sich über die Behandlungskosten im Klaren sein. Während bei Kindern zumindest ein Teil übernommen wird, tragen Erwachsene die Kosten komplett selbst. Eine zusätzliche Versicherung ist in jedem Fall sinnvoll.